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EM 2008 Austria/Swiss SR 10.000,- €                         SRA 5.500,- €                       4.Offizieller 3.000,- €
 
 
Bundesliga                SR 3.600,- €  *                        SRA 1800,- € *                     4.Offizieller 900,- € *
 
2.Bundesliga              SR 1800,- € *                         SRA  900,- € *
 
3.Bundesliga              SR  750 ,- € *                         SRA  375 ,- € * (neu seit Saison 2008/2009)
 
Regionalliga               SR  160,- € + 50,- € pro Tag *  SRA    80,- € + 25,- € pro Tag *
 
A+B-Junioren-Bundesliga SR  75,- € *                        SRA    37,50 € *
 
* plus Fahrgeld (30 Cent/km)
 
(Die Einkünfte aus der Bundesliga müssen versteuert werden.)
 
 
SPESENORDNUNG für Schiedsrichter im NOFV (Stand 2010):
 
Oberliga                    SR 60,- € * FS-Spiele 60,- €     SRA 40,- *   FS-Spiele € 40,- €
 
Frauen-Regionalliga     SR 35,- € * FS-Spiele 35,- €     SRA 25,-  *  FS-Spiele € 25,- €
u. A-Junioren RL
 
B-Junioren RL             SR 30,- €  * FS-Spiele 30,- €     SRA 20,- *  FS-Spiele € 20,- €
 
C-Junioren RL             SR 20,- €  * FS-Spiele 15,- €     SRA 15,- *  FS-Spiele € 15,- €
 
Bei Spielausfällen werden 50% der festgelegten Aufwandsentschädigungen
vergütet. Zu den Aufwandsentschädigungen werden für den Fahrer 0,30 € und
für jeden weiteren Mitfahrer 0,02 € berechnet.
 
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Neue Spesensätze für Schiedsrichter und Beobachter bei  NOFV-Spielen 
 
Auf dem NOFV-Verbandstag wurden u.a. auch neue Spesensätze für überregionale Spiele des NOFV beschlossen. Diese Spesensätze gelten ab sofort!
 
Spielklasse                 Schiedsrichter Assistent
Herren-Oberliga           60,00 €         40,00 € 
Frauen-Regionalliga      35,00 €         25,00 € 
A-Jugend-Regionalliga  35,00 €          25,00 € 
B-Jugend-Regionalliga  30,00 €          20,00 € 
C-Jugend-Regionalliga  20,00 €          15,00 € 
 
Schiedsrichter- und Spielbeobachter erhalten -unabhängig von ihrem Wohnsitz- für einen Beobachtungsauftrag 25,00 Euro.
 
 
SPESENORDNUNG für Schiedsrichter im BFV: Stand 2006/2007:
 
                                 Schiedsrichter Schiedsrichterassistent
Verbandsliga                 30,- €           22,- €
Hat auch bei Spielen des Paul-Rusch-Pokals Gültigkeit,
wenn Veranstalter Regional-/Oberliga des NOFV ist.
 
Landesliga                    23,- €           15,- €
 
Bezirksliga                    20,- €           13,- €
 
Kreisligen A-E / Untere Herren / Senioren / Alt-Liga
                                  15,- €           13,- €
 
Frauen-Verbandsliga       20,- €           13,- €
 
Restl. Frauen-Spiele       15,- €           13,- €
 
Damen-/Herrenturniere
bis zu 3 Stunden Entschädigung nach der Spielklasse des Veranstalters
jede weitere angefangene Stunde 5 €
 
Junioren-Verbandsliga A/B 15,- €          11,- €
 
Junioren-Verbandsliga C    13,- €          11,- €
 
Junioren restl. Spiele A-C   12,- €         11,- €
 
Mädchenspiele                 11,- €         11,- €
 
Junioren restl. Spiel D-F     11,- €         11,- €
 
Koppelspiele ab D-Jun.       12,- €
 
Jugendturniere bis 3 Std.   12,- €, jede weitere angefangene Stunde 2,50 €.
 
Vergütung SR-Beobachter  10,- €
 
Die Spesenordnung gilt nur für die durch den BFV angesetzten Schiedsrichter/SR-Assistenten sowie Ersatzschiedsrichter mit gültigem SR-Ausweis.
 
Bei Pokalspielen ist der Spesensatz des Veranstalters zu berücksichtigen.
 
Bei schlechtem Wetter muss der Schiedsrichter bei Spielen aufstiegsberechtigter
1. und 2. Herrenmannschaften mindestens 2 Stunden vor Spielbeginn auf dem
Platz sein, um über die Bespielbarkeit des Platzes zu entscheiden. Der Schiedsrichter
erhält dafür zusätzlich die Hälfte des gültigen Spesensatzes, mindestens jedoch 8 € .
Fällt das Spiel aus, so ist nur der halbe Spesensatz (mind. 8 €) zu zahlen, eine weitere Fahrgelderstattung entfällt. Bei Spielausfällen aller restlichen Spiele, einschließlich Jugendspiele, beträgt der Fahrgeldersatz für den SR/SRA 8 €.
 
Bei Spielausfall durch Nichtantreten einer Mannschaft ist der volle Spesensatz zu zahlen.
 
Bezirkspokalspiele
Bei allen Bezirkspokalspielen betragen die Spesen unabhängig von der Spielklassenzugehörigkeit
der Spielpartner für SR 23 € und für SRA 15 €.
 
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Änderung ab Saison 2009/2010 der Finanzordnung - Aufwandsentschädigung - Schiedsrichterentschädigung:
 
Herrenspielklassen: SR/SRA Brandenburg                                         (zum Vergleich: Berlin)
Brandenburgliga                   -     35/30 Euro  (alt:30/25)                 (Berlinliga:          30/22)
Landesliga                         -      30/25 Euro  (alt:25/20)                 (LL Berlin:           23/15)
Landesklasse                      -      25/20 Euro   (alt:20/15)               (Bezirksliga Berlin: 20/13)
Kreisliga                            -      20/17 Euro   (alt:15/12)                (Kreisliga Berlin:   15/13)
 
Frauenspielklassen: SR/SRA
Brandenburgliga                  -      20/15 Euro (alt:20/15) unverändert     
Landesliga                         -      15/12 Euro (alt:15/12) unverändert    
Kreisspielklasse                   -      12/10 Euro (alt:15/12)
 
Nachwuchsspielklassen: SR/SRA
Brandenburgliga A-,B-,C-Junioren - 25/20 Euro  (alt:25/20)  
15 Euro bei B + C-Junioren für SRA
Landesklasse A-,B-,C-Junioren     - 20/12 Euro  (alt:20/15) 
Kreisspielklassen (Großfeld)          - 15/12 Euro  (alt:15/12)
Landesliga D-,E-Junioren             - 12 Euro       (alt:25/20) gekürzt
 
B-Juniorinnen                            - 15 Euro
C-,D-,E-,F-Juniorinnen (Turnier)   - 20 Euro
C-,D-,E-,F-Juniorinnen (Kleinfeld) - 12 Euro
Kreisspielklassen (Kleinfeld)          - 7,50 Euro
 
Regelung bei Pokalspielen bleibt wie gehabt, sprich die Entschädigung richtet sich nach der Spielklasse der spielklassentieferen Mannschaft.
Bei Freundschaftsspielen richtet sich die Entschädigung nach dem gastgebenden Verein.
 
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Beobachter
 
Landesspielklassen 20,00 €
Kreisspielklassen 15,00 €
 
Bei Spielleitungen auf Kleinfeld kann nur die Hälfte der oben genannte Entschädigung abgerechnet werden.
 
Bei Pokal– und Freundschaftsspielen richtet sich die Entschädigung nach der Spielklasse des gastgebenden Vereins.
 
Kommt der Schiedsrichter bzw. der Schiedsrichterassistent aus irgendwelchen Gründen nicht zum Einsatz, hat er nur Anspruch auf 50 % oben genannter Entschädigung.
 
Die Fahrtkosten bleiben in alle drei Fällen davon unberührt.
 
SR-Entschädigung bei Kreis-Hallenturnieren
 
Turnier bis 4 Stunden 15,00 €
für jede weitere angefangene Stunde 5,00 €
 
Fahrtkosten
 
Erstattet werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel einschließlich etwaiger Zuschläge.Bei Fahrten mit privaten Verkehrsmitteln wird ein Kilometergeld gezahlt:
 
PKW 0,30 € / km
Motorrad, Motorroller 0,13 € / km
Moped oder Mofa 0,08 € / km
Fahrrad 0,05 € / km
je Mitfahrer erhält der Fahrer 0,02 € / km maximal 0,06 € / km
 
Schiedsrichterentschädigung und Fahrtkosten sind auf der Spesenquittung immer getrennt auszuweisen. Bei der Benutzung von privaten Verkehrsmitteln sind zusätzlich die gefahrenen Kilometer sowie die Namen der Mitfahrer auf der Abrechnung anzugeben.
 
Die Spesenquittungen sind rechnerisch auf  1 Cent genau zu erstellen.